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Design-Stuhl "Schwung"
Design-Stuhl "Schwung"
Stuhl aus Eiche mit Armlehne
Stuhl mit ergonomisch geformter Rückenlehne welche in der Höhe verstellbar ist, um optimal auf verschiedene Körpergrößen eingestellt werden zu können. Die Armlehnen sind so geformt, damit sie höchste Anforderungen an Bequemlichkeit und Ästhetik gerecht werden. Sitzhöhe 450 mm, Sitzflächen 400x400 mm, Gesamthöhe ca. 1250 mm. Kopfstütze und Sitzpolster aus Filz können individuell bedruckt werden. Die Kopfstützte hat die Maße 160x160x50 mm, und wird auf die Rückenlehne aufgesteckt.
Stuhl ist auch ohne Armlehne lieferbar.
Weitere Bilder finden sie in meiner Bildergalerie!
Zuzüglich Porto und Verpackung.
AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkenne ich nur
an, wenn ich ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimme.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Das vom Besteller unterzeichnete Angebot ist ein bindendes Angebot welches ich mit einer Auftragsbestätigung annehme.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalte ich mir das Eigentumsund Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteile dem Besteller meine ausdrückliche Zustimmung. Falls
aus einem Angebot kein Auftrag wird, sind die Unterlagen unverzüglich an mich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Preise auf meinem Angebot sind bindend.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückhaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Das von mir angegebene Lieferdatum setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Bestellers voraus.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so bin ich berechtigt, den mir insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(3) Ich hafte im Fall des Lieferverzugs für jeden vollendeten Monat Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Ich behalte mir das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Ich bin berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese
auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: Nur zulässig beim Verkauf hochwertiger Güter).
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht
übergegangen ist, hat mich der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den mir
entstandenen Ausfall.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit
und deren Eigenschaften untersucht hat. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes mir gegenüber zu
rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ich bin jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der
Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten
vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder habe ich die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist oder ich die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Ich hafte für Schäden die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung meinerseits beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Ware eintreten, hafte ich allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
(5) Ich hafte auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, sofern diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). Ich hafte jedoch nur, sofern die Schäden in typischer Weise mit dem
Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten hafte ich im Übrigen nicht.
(6) Eine weitgehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Lieferbedingungen
Meine Leistungen
Instrumentalunterricht für alle Blechbläser, Einzeln und in Gruppen.
Leitung von Bläserklassen, Bläserensembles und Blasorchestern.
Schreinertätigkeiten jeder Art von Meisterhand!
Besondere Möbel für besondere Menschen, exklusiv und für individuelle Ansprüche!